Verrechnung

Organisatorisches, Verordnung und Verrechnung

  • Ich bin Wahltherapeutin und habe daher keinen Kassenvertrag.
  • Sie benötigen für die Therapie eine Überweisung von Ihrem Fach- oder Hausarzt. Üblicherweise werden 10 Therapieeinheiten à 45-60 Minuten verordnet.
  • Für Schienenversorgungen benötigen Sie zuvor einen Kostenvoranschlag.
  • Wenn Sie eine anteilige Refundierung von Ihrer Krankenkasse wünschen, muss diese Überweisung chefärztlich bewilligt werden. Das können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse tun. Für nähere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder kontaktieren Sie mich.
  • Am Ende der bewilligten Einheiten erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie bei der Krankenkasse einreichen um den Kassentarif refundiert zu bekommen. Falls Sie eine entsprechende Zusatzversicherung haben übernimmt diese die verbleibenden Kosten.

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